Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Rotwild werden in Wallis jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Patent A (Hochjagd), Mo- 21.09.2026–03.10.2026. Der Kanton verkürzt den Bundesrahmen (1.8.-31.1.) auf 13 Jagdtage. Kontingent nach Art. 14 Abs. 1: 1 männlicher Hirsch (2-jährig oder älter), 1 Tiefgabler, 1 geringer Schmalspiesser, 2 Hirschkühe/Schmaltiere (oder 1+1), Hirschkälber unbegrenzt; geschützt sind starke Schmalspiesser und Schmalspiesser mit Hochgabel oder Kronenausbildung (Art. 14 Abs. 2). In Teilgebieten kantonaler Banngebiete gelten

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rotwild

Größte in Mitteleuropa heimische Schalenwildart, lebt in Rudeln in größeren Wald- und Bergrevieren.

Hinweis

Schonzeiten werden in Wallis durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.