Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Ringeltaube werden in Wallis jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Patent B (Niederjagd), D 06.10.2026–24.10.2026; Patent B (Niederjagd), D 27.10.2026–28.11.2026. Nur mit Patent B (Flinte); die Ringeltaube ist in den C-Zeilen der Wasserwildjagd nicht enthalten. Der Kanton verkürzt den Bundesrahmen von 1.8.-15.2. auf 06.10.-28.11.2026. In zahlreichen gemischten KBG ist «alles Federwild» geschützt (Anhang 4 Art. A4-2 lit. l). JSG Art. 5 Abs. 1 lit. m nennt für «Ringeltaube, Türkentaube, Kolkrabe und Nebelkrähe» die Schonzeit vom 16. Februar bis 31. Juli; die

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Ringeltaube

Häufige Wildtaube, klassisches Federwild der Saatzeitenjagd.

Hinweis

Schonzeiten werden in Wallis durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.