Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Rehwild werden in Wallis jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Rehgeiss - Patent A (Hoc 21.09.2026–03.10.2026; Rehbock - Patent B (Nied 06.10.2026–24.10.2026. Geschlechtsgetrennte Jagdzeiten: Rehgeissen nur auf der Hochjagd (Patent A, nur für Inhaber von A+B oder G, 2 nicht melke Geissen; in den Wildräumen 7.1-7.6 keine Rehgeissen - Art. 19), Rehböcke nur in den ersten drei Wochen der Niederjagd (Grundkontingent 2 Rehböcke, in den Wildräumen 7.1-7.6 höchstens 1 - Art. 21). Melke Rehgeissen sind geschützt (ReKJSG Art. 43); wer eine melke Rehgeiss, ein Re

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rehwild

Häufigste Schalenwildart in Mitteleuropa, Einzelgänger oder kleine Sprünge im Wald-Feld-Saum.

Hinweis

Schonzeiten werden in Wallis durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.