Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Rabenkrähe werden in Wallis jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Patent B (Niederjagd), D 06.10.2026–24.10.2026; Patent B (Niederjagd), D 27.10.2026–28.11.2026; Patent C (Wasserwildjagd 03.11.2026–28.11.2026; Patent C (Wasserwildjagd 01.12.2026–30.01.2027. Der Kanton verkürzt den Bundesrahmen deutlich (nur 06.10.2026-30.01.2027, an den je Patent erlaubten Wochentagen) und übernimmt die bundesrechtliche Schwarm-Ausnahme nicht in den Beschluss. In zahlreichen gemischten KBG ist «alles Federwild» geschützt (Anhang 4 Art. A4-2 lit. l). JSG Art. 5 Abs. 3 lit. b führt die Rabenkrähe als wäh

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rabenkrähe

Bejagbarer Rabenvogel, ganzjährige oder lange Jagdzeit in vielen BL.

Hinweis

Schonzeiten werden in Wallis durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.