Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Murmeltier werden in Wallis jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Patent A (Hochjagd), Mo- 21.09.2026–03.10.2026. Kontingent 5 Stücke, unter Vorbehalt der besonderen Bestimmungen in Anhang 2 (Art. 10 Abs. 1). Anhang 2 Art. A2-1 zählt sehr umfangreiche örtliche Schutzzonen auf (u. a. 200 m beidseits von Bergbahnen und mehreren Passstrassen, 500 m um SAC- und Skiclubhütten). Sonderfall Saastal: dort gelten wohlerworbene Rechte aus dem Titel vom 16. Mai 1804 und die Beschlüsse der Burgerverwaltungen; nötig ist e

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Murmeltier

Hochalpines Nagetier, in DACH gejagt vor allem in Bayern, Österreich und der Schweiz.

Hinweis

Schonzeiten werden in Wallis durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.