Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Fuchs werden in Wallis jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Patent A (Hochjagd), Mo- 21.09.2026–03.10.2026; Patent B (Niederjagd), D 06.10.2026–24.10.2026; Patent B (Niederjagd), D 27.10.2026–28.11.2026; Patent C (Wasserwildjagd 03.11.2026–28.11.2026. Der Fuchs hat mit dem Patent E die längste Walliser Jagdzeit (16.11.2026-27.02.2027); der Bundesrahmen (16.6.-28.2.) wird kantonal am Anfang stark verkürzt. Die DJFW zahlt eine Prämie von 15 Franken pro erlegtem Fuchs (Art. 40 Abs. 1). Fallen sind verboten (Art. 38). Für die Passjagd mit Patent E gelten enge Auflagen (Art. 25 Abs. 1

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Fuchs

Häufigstes Raubwild in DACH, ganzjährige Bejagung in vielen BL.

Hinweis

Schonzeiten werden in Wallis durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.