Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Feldhase werden in Wallis jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Patent B (Niederjagd), D 06.10.2026–24.10.2026; Patent B (Niederjagd), D 27.10.2026–28.11.2026. Kontingent 4 Stücke, höchstens 1 pro Tag (Art. 10 Abs. 1). Unterschiedliche Wochentage in den beiden Fenstern (Di + Sa bzw. Di + Do + Sa). In den gemischten KBG Nr. 8 Laggerwald, Nr. 51 Ayent und Nr. 60 Ardon sind Hasen geschützt; im Mixte Nr. 58 Mont d'Orge ist der Hase die einzige während der Niederjagd jagdbare Art (Anhang 4 Art. A4-2 lit. i und j). JSG Art. 5 Abs. 1 lit. f nennt für «Feldhase,

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Feldhase

Niederwild der offenen Feldlandschaft, Bestände seit Jahrzehnten rückläufig.

Hinweis

Schonzeiten werden in Wallis durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.