Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Elster werden in Wallis jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Patent B (Niederjagd), D 06.10.2026–24.10.2026; Patent B (Niederjagd), D 27.10.2026–28.11.2026; Patent C (Wasserwildjagd 03.11.2026–28.11.2026; Patent C (Wasserwildjagd 01.12.2026–30.01.2027. Der Kanton verkürzt den Bundesrahmen erheblich: statt 1.8.-15.2. nur 06.10.2026-30.01.2027 und nur an den je Patent erlaubten Wochentagen. In zahlreichen gemischten KBG ist «alles Federwild» geschützt (Anhang 4 Art. A4-2 lit. l). Fallen sind zur Jagdausübung verboten (Art. 38). JSG Art. 5 Abs. 3 lit. b führt die Elster als während d

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Elster

Bejagbarer Rabenvogel, je nach BL mit Jagdzeit oder ganzjährig geschont.

Hinweis

Schonzeiten werden in Wallis durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.