Kein Walliser Jagddatum, folglich im Kanton nicht bejagbar (Einschränkung der Artenliste nach JSG Art. 5 Abs. 4). Anders als beim Muffelwild fehlt eine ausdrückliche Schonungsbestimmung; der Schluss ergibt sich aus der abschliessenden Aufzählung. JSV Anhang 1 führt Dama dama als nicht einheimische Tierart. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. c nennt für «Damhirsch, Sikahirsch und Mufflon» die Schonzeit vom 1.

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Damwild

Mittelgroßes Schalenwild mit Schaufelgeweih, ursprünglich Mittelmeer, in DACH überwiegend in Gehegen und einzelnen wildlebenden Populationen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Wallis durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.