Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Dachs werden in Wallis jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Patent A (Hochjagd), Mo- 21.09.2026–03.10.2026; Patent B (Niederjagd), D 06.10.2026–24.10.2026; Patent B (Niederjagd), D 27.10.2026–28.11.2026; Patent C (Wasserwildjagd 03.11.2026–28.11.2026. Der Dachs ist ab dem 16. Januar geschützt; die Patente C, E und S laufen zwar länger, für den Dachs endet die Jagd aber am 15.01.2027. Die Spezialjagd-Samstage 16.01., 23.01., 30.01.2027 und 06.02.2027 fallen für den Dachs weg. Die DJFW zahlt eine Prämie von 20 Franken pro erlegtem Dachs (Art. 40 Abs. 1). Fallen sind verboten (Art.

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Dachs

Schweres Raubwild der Familie der Marder, lebt in größeren Bauen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Wallis durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.