Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Blässhuhn werden in Wallis jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Patent C (Wasserwildjagd 03.11.2026–28.11.2026; Patent C (Wasserwildjagd 01.12.2026–30.01.2027. Nur mit Patent C und nur mit der Flinte (Art. 24 Abs. 2). Räumlich beschränkt auf die Rhone und die Gewässer der Rhoneebene von der Einmündung der Gamsa bis nach Bouveret (Art. 24 Abs. 4), mit zahlreichen Wasserwild-Schutzzonen nach Anhang 2 Art. A2-2. Der Kanton verkürzt den Bundesrahmen (1.9.-31.1.) auf 03.11.2026-30.01.2027. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. o nennt für «Haubentaucher, Blässhuhn, Kormoran

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Blässhuhn

Wasservogel der Familie der Rallen, in einigen BL bejagbar.

Hinweis

Schonzeiten werden in Wallis durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.