Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Alpenschneehuhn werden in Wallis jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Patent B (Niederjagd), J 16.10.2026–31.10.2026; Patent B (Niederjagd), J 03.11.2026–28.11.2026. «Schneehuhn» im JSG und im Walliser Beschluss = Alpenschneehuhn (Lagopus muta). Jagd nur mit Vorsteh- oder Apportierhund. Kontingent 6 Stücke, höchstens 2 pro Tag (Art. 10 Abs. 1). Der Kanton verkürzt den Bundesrahmen (16.10.-30.11.) auf 16.10.-28.11.2026 und schaltet ab dem 03.11. Schontage. In zahlreichen gemischten kantonalen Banngebieten ist «alles Federwild» geschützt (Anhang 4 Art. A4-2 lit.

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Alpenschneehuhn

Hochalpine Hühnerart, in DACH praktisch nur in den Alpen, restriktive Bejagung.

Hinweis

Schonzeiten werden in Wallis durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.