Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Steinbock werden in Waadt jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Patent A «Tir du bouquet 2026-08-24–2026-08-26. Formal keine gewoehnliche Jagd, sondern eine bewilligungspflichtige Bestandsregulierung; Waadt fuehrt sie ueber ein eigenes Patent A «Tir du bouquetin» durch. Nur drei Einzeltage, ausschliesslich fuer ausgeloste Schuetzen und nach departementalem Entscheid. Fuehrende bzw. saeugende Geissen ausgenommen. Zusatzgebuehren je nach Alterskategorie des Bocks (Art. 3). Der Steinbock steht NICHT in der Lis

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung vom 01.02.2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Steinbock

Schweres Hochgebirgswild mit massivem Hornkranz, in DACH praktisch nur in der Schweiz und Tirol.

Hinweis

Schonzeiten werden in Waadt durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung vom 01.02.2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.