Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Schwarzwild werden in Waadt jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Patent A (chasse général 2026-10-01–2026-10-30; Patent A — Ansitz/Pirsch 2026-10-01–2026-10-31; Patent D (restreinte des 2026-09-01–2026-09-29; Patent D (restreinte des 2026-11-02–2027-01-30. ACHTUNG, mehrere Sonderregeln: (1) Das Sommerfenster 1.06.–31.07.2027 fuer Ansitz/Pirsch reicht in den eidgenoessischen Schonmonat Juni hinein; im Juni duerfen nach Directives Art. 30 Abs. 1 nur Stuecke unter 50 kg (aufgebrochen) erlegt werden, ohne Hund und ausserhalb des Waldes. (2) Die section kann die Jagd im Februar um maximal

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung vom 01.02.2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Schwarzwild

Hochintelligentes, anpassungsfähiges Schalenwild mit stark wachsenden Beständen, ASP-Risiko-Art Nummer 1.

Hinweis

Schonzeiten werden in Waadt durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung vom 01.02.2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.