Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Rehwild werden in Waadt jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Patent A (chasse général 2026-10-01–2026-10-30; Patent A — Ansitz/Pirsch 2026-10-01–2026-10-31. Sehr starke kantonale Verkuerzung: statt neun Monaten Bundesrahmen nur der Oktober. Fuehrende Geissen sind ausgenommen (RLFaune Art. 14 Abs. 1 Ziff. 1). Kontingentierung ueber Kontrollmarken je nach Patent-Endziffer und Zone Jura/Alpen (Directives Art. 24 Abs. 1). Zusatzmarke ueber Patent A2. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. d: Schonzeit für das Reh vom 1. Februar bis 30. April — eidgenoessisch jagdbar also

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung vom 01.02.2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rehwild

Häufigste Schalenwildart in Mitteleuropa, Einzelgänger oder kleine Sprünge im Wald-Feld-Saum.

Hinweis

Schonzeiten werden in Waadt durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung vom 01.02.2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.