Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Rabenkrähe werden in Waadt jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Patent A (chasse général 2026-09-01–2027-02-15; Patent D / E (chasse res 2026-09-01–2026-09-29; Patent D / E (chasse res 2026-11-02–2027-02-15; Nur Schwärme in Kulturen 2027-03-15–2027-06-29. Waadt schraenkt die bundesrechtlich ganzjaehrige Jagd auf zwei Fenster ein. Das Fruehjahrsfenster 15.03.–29.06.2027 gilt ausschliesslich fuer Kraehen «en bandes dans les cultures» (Schwaerme in Kulturen) — kein allgemeines Jagdrecht. Die Kontrollkarte fuer die Kraehenjagd (Mitte Maerz bis Ende Juni) ist bis spaetestens 15. August 20

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung vom 01.02.2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rabenkrähe

Bejagbarer Rabenvogel, ganzjährige oder lange Jagdzeit in vielen BL.

Hinweis

Schonzeiten werden in Waadt durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung vom 01.02.2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.