Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Fuchs werden in Waadt jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Patent A (chasse général 2026-09-01–2027-01-29; Patent D (restreinte des 2026-09-01–2026-09-29; Patent D (restreinte des 2026-11-02–2027-01-29; Patent F (piégeage / Fal 2026-11-03–2027-01-29. Waadt verkuerzt beidseitig: Beginn 1. September statt 16. Juni, Ende 29. Januar statt Ende Februar. Fuer die Fallenjagd gilt ein eigenes Patent F mit spaeterem Beginn (3. November). Fuer das Fallenstellen sind die Jagdtag-Regeln nach RLFaune Art. 43 Abs. 1 ausdruecklich vorbehalten. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. h: Schonzeit für den Fuchs

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung vom 01.02.2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Fuchs

Häufigstes Raubwild in DACH, ganzjährige Bejagung in vielen BL.

Hinweis

Schonzeiten werden in Waadt durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung vom 01.02.2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.