Schonzeit · CH-VD
Niederwild Waadt
Schonzeit Feldhase
In Waadt — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung vom 01.02.2025, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Jährlich neu festgelegt
Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Patent A — nur in den in 2026-10-05–2026-10-16. Extrem kurze kantonale Jagdzeit von nur zwoelf Kalendertagen, und nur in den in Art. 24 Abs. 3 abschliessend aufgezaehlten Wildsektoren. Die section kann einzelne Sektoren kurzfristig schliessen. Jeder erlegte Hase ist sofort per SMS zu melden und braucht eine Kontrollmarke (Directives Art. 18 und 20). JSG Art. 5 Abs. 1 lit. f: Schonzeit für Feldhase, Schneehase und Wildkaninchen vom 1. Januar bis
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung vom 01.02.2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Feldhase
Niederwild der offenen Feldlandschaft, Bestände seit Jahrzehnten rückläufig.