Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Feldhase werden in Waadt jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Patent A — nur in den in 2026-10-05–2026-10-16. Extrem kurze kantonale Jagdzeit von nur zwoelf Kalendertagen, und nur in den in Art. 24 Abs. 3 abschliessend aufgezaehlten Wildsektoren. Die section kann einzelne Sektoren kurzfristig schliessen. Jeder erlegte Hase ist sofort per SMS zu melden und braucht eine Kontrollmarke (Directives Art. 18 und 20). JSG Art. 5 Abs. 1 lit. f: Schonzeit für Feldhase, Schneehase und Wildkaninchen vom 1. Januar bis

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung vom 01.02.2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Feldhase

Niederwild der offenen Feldlandschaft, Bestände seit Jahrzehnten rückläufig.

Hinweis

Schonzeiten werden in Waadt durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung vom 01.02.2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.