Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Elster werden in Waadt jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Patent A (chasse général 2026-09-01–2027-02-15; Patent E (chasse restrei 2026-09-01–2026-09-29; Patent E (chasse restrei 2026-11-02–2027-02-15. Deutliche kantonale Verkuerzung: der Bund erlaubt die Elster ganzjaehrig, Waadt nur vom 1.09.2026 bis 15.02.2027 (Patent A). Beim Patent E entsteht im Oktober eine Luecke, weil dann die allgemeine Jagd laeuft. Anders als bei der Rabenkraehe gibt es fuer die Elster KEINE Fruehjahrsregelung «en bandes dans les cultures». JSG Art. 5 Abs. 3 lit. b: «Während des ganzen Jahres können g

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung vom 01.02.2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Elster

Bejagbarer Rabenvogel, je nach BL mit Jagdzeit oder ganzjährig geschont.

Hinweis

Schonzeiten werden in Waadt durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung vom 01.02.2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.