Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Dachs werden in Waadt jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Patent A (chasse général 2026-09-01–2027-01-15; Patent D (restreinte des 2026-09-01–2026-09-29; Patent D (restreinte des 2026-11-02–2027-01-15. Waadt verkuerzt den Beginn (1. September statt 16. Juni); das Ende (15. Januar) entspricht dem Bundesrahmen. Beim Patent D entsteht im Oktober eine Luecke, weil dann die allgemeine Jagd laeuft. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. i: Schonzeit für den Dachs vom 16. Januar bis 15. Juni — eidgenoessisch jagdbar also 16. Juni bis 15. Januar.

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung vom 01.02.2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Dachs

Schweres Raubwild der Familie der Marder, lebt in größeren Bauen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Waadt durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung vom 01.02.2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.