Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Blässhuhn werden in Waadt jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Patent A (chasse général 2026-10-01–2026-10-30; Patent E (chasse restrei 2026-11-02–2027-01-29. Waadt verkuerzt den Bundesrahmen: Beginn erst am 1. Oktober statt 1. September. Jagdtage Mo/Di/Do/Fr (RLFaune Art. 43 Abs. 1). JSG Art. 5 Abs. 1 lit. o: Schonzeit für Haubentaucher, Blässhuhn, Kormoran und Wildenten vom 1. Februar bis 31. August — eidgenoessisch jagdbar also 1. September bis 31. Januar.

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung vom 01.02.2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Blässhuhn

Wasservogel der Familie der Rallen, in einigen BL bejagbar.

Hinweis

Schonzeiten werden in Waadt durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung vom 01.02.2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.