Keine Schonzeit

Waschbär hat in Vorarlberg keine Schonzeit und darf ganzjährig bejagt werden. Elterntiere, die zur Aufzucht ihrer Jungen nötig sind, bleiben nach § 22 Abs. 4 BJagdG dennoch geschont.

Wortlaut der Schusszeit ist '1.04. – 31.03.', also ganzjährig ohne Schonzeit. Der Waschbär wurde erst durch die Verordnung in das Wildverzeichnis aufgenommen; § 4 Abs. 1 lit. a Jagdgesetz nennt ihn nicht.

Quelle: , § 1 (Wild), § 26 (Ganzjährige Schonung), § 27 (Schuss- und Schonzeit), § 27a (Ausnahmen) — Landesrecht konsolidiert Vorarlberg, Gesetzesnummer 20000568 · Stand Fassung vom 24.08.2026; § 27 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 30/2022, § 26 durch LGBl.Nr. 82/2019, § 1 durch LGBl.Nr. 30. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Waschbär

Eingebürgerter Neozoon aus Nordamerika, in vielen BL ganzjährig bejagbar.

Hinweis

Schonzeiten werden in Vorarlberg durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung vom 24.08.2026; § 27 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 30/2022, § 26 durch LGBl.Nr. 82/2019, § 1 durch LGBl.Nr. 30 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.