Unterliegt nicht dem Jagdrecht

Sikawild zählt in Vorarlberg nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.

Unterliegt in Vorarlberg nicht dem Jagdrecht.

Quelle: , § 1 (Wild), § 26 (Ganzjährige Schonung), § 27 (Schuss- und Schonzeit), § 27a (Ausnahmen) — Landesrecht konsolidiert Vorarlberg, Gesetzesnummer 20000568 · Stand Fassung vom 24.08.2026; § 27 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 30/2022, § 26 durch LGBl.Nr. 82/2019, § 1 durch LGBl.Nr. 30. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Sikawild

Aus Asien stammende Hirschart, in DACH lokal eingebürgert.

Hinweis

Schonzeiten werden in Vorarlberg durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung vom 24.08.2026; § 27 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 30/2022, § 26 durch LGBl.Nr. 82/2019, § 1 durch LGBl.Nr. 30 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.