Jagdbare Art, aber ganzjährig geschont. Ausnahmen nur nach § 27a Jagdverordnung (Verordnung/Bescheid der Behörde, verschärfte Voraussetzungen wegen Vogelschutzrichtlinie).

Quelle: , § 1 (Wild), § 26 (Ganzjährige Schonung), § 27 (Schuss- und Schonzeit), § 27a (Ausnahmen) — Landesrecht konsolidiert Vorarlberg, Gesetzesnummer 20000568 · Stand Fassung vom 24.08.2026; § 27 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 30/2022, § 26 durch LGBl.Nr. 82/2019, § 1 durch LGBl.Nr. 30. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Auerhahn

Größte mitteleuropäische Raufußhuhnart, in DACH überwiegend streng geschützt.

Hinweis

Schonzeiten werden in Vorarlberg durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung vom 24.08.2026; § 27 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 30/2022, § 26 durch LGBl.Nr. 82/2019, § 1 durch LGBl.Nr. 30 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.