Abgeleiteter Status aus der als abschliessend gelesenen Patentliste in KJSV Art. 7 Abs. 2; eine ausdrückliche Schonungsnorm für das Wildkaninchen existiert im Urner Recht nicht. Das Wildkaninchen kommt im alpinen Kanton Uri praktisch nicht vor. JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. f: Schonzeit für Feldhase, Schneehase und Wildkaninchen 'vom 1. Januar bis 30. September', eidgenössischer Jagdzeit-Rahmen somit 1.

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 Bst. a (Regulierung von Steinböcken) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (abgerufen 2026-08-24). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Wildkaninchen

Kleines, gesellig in Bauen lebendes Niederwild, lokal stark dezimierter Bestand.

Hinweis

Schonzeiten werden in Uri durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (abgerufen 2026-08-24) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.