Schonzeit · CH-UR
Niederwild Uri
Schonzeit Feldhase
In Uri — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025 (abgerufen 2026-08-24), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Schonzeit
Ganzjährig
Feldhase ist in Uri ganzjährig geschont und darf nicht bejagt werden.
Deutliche kantonale Abweichung: Uri hat aus der Dreiergruppe des JSG (Feldhase, Schneehase, Wildkaninchen) nur den Schneehasen zur Jagd geöffnet. Abgeleiteter Status aus der als abschliessend gelesenen Patentliste in KJSV Art. 7 Abs. 2; eine ausdrückliche Schonungsnorm für den Feldhasen existiert im Urner Recht nicht. JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. f: Schonzeit für Feldhase, Schneehase und Wildkaninchen '
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 Bst. a (Regulierung von Steinböcken) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (abgerufen 2026-08-24). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Feldhase
Niederwild der offenen Feldlandschaft, Bestände seit Jahrzehnten rückläufig.