Keine Schonzeit

Waschbär hat in Tirol keine Schonzeit und darf ganzjährig bejagt werden. Elterntiere, die zur Aufzucht ihrer Jungen nötig sind, bleiben nach § 22 Abs. 4 BJagdG dennoch geschont.

Invasive gebietsfremde Art: § 53a Abs. 2 TJG 2004 — Erlegung durch den Jagdausübungsberechtigten in möglichst weidgerechter Weise.

Quelle: , LGBl. Nr. 41/2004 idgF; § 2 Abs. 1, § 36, § 38a, § 52c, § 52d und Anlage (zu § 2 Abs. 1 erster Satz) 'Jagdbare Tiere' · Stand RIS Landesrecht konsolidiert Tirol, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Waschbär

Eingebürgerter Neozoon aus Nordamerika, in vielen BL ganzjährig bejagbar.

Hinweis

Schonzeiten werden in Tirol durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand RIS Landesrecht konsolidiert Tirol, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.