Schonzeit · AT-7
Schalenwild Tirol
Schonzeit Steinbock
In Tirol — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand RIS Landesrecht konsolidiert Tirol, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026), nach Tiroler Jagdgesetz 2004 (TJG 2004).
Schonzeit
16.12 bis 31.07
In dieser Zeit darf Steinbock in Tirol nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Steinwild (alle, inkl. Steinböcke) | 01.08 – 15.12 |
Das Tiroler Recht kennt nur die Artbezeichnung 'Steinwild'; der Steinbock ist das männliche Steinwild und von dieser Jagdzeit erfasst. Keine nach Altersklassen differenzierte Jagdzeit. Abschuss nur im Rahmen des genehmigten Abschussplanes (§ 37a Abs. 1 TJG 2004).
Quelle: Tiroler Jagdgesetz 2004 (TJG 2004), LGBl. Nr. 41/2004 idgF; § 2 Abs. 1, § 36, § 38a, § 52c, § 52d und Anlage (zu § 2 Abs. 1 erster Satz) 'Jagdbare Tiere' · Stand RIS Landesrecht konsolidiert Tirol, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Steinbock
Schweres Hochgebirgswild mit massivem Hornkranz, in DACH praktisch nur in der Schweiz und Tirol.