Schonzeit · AT-7
Schalenwild Tirol
Schonzeit Rehwild
In Tirol — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand RIS Landesrecht konsolidiert Tirol, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026), nach Tiroler Jagdgesetz 2004 (TJG 2004).
Schonzeit
01.01 bis 30.04
In dieser Zeit darf Rehwild in Tirol nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Rehböcke der Klassen I und II | 01.06 – 31.10 |
| beschlagene oder führende Geissen und Kitze | 01.07 – 31.12 |
| alles übrige Rehwild | 01.05 – 31.12 |
'Alles übrige Rehwild' (lit. c, ab 1.5.) umfasst insbesondere Böcke der Klasse III (einjährige Rehböcke) sowie nicht beschlagene/nicht führende Geissen. Altersklassen nach § 2 der 2. DVO: Klasse III = einjährige Böcke und Geissen; Klasse II = zwei- bis vierjährige Böcke; Klasse I = fünfjährige und ältere Böcke.
Quelle: Tiroler Jagdgesetz 2004 (TJG 2004), LGBl. Nr. 41/2004 idgF; § 2 Abs. 1, § 36, § 38a, § 52c, § 52d und Anlage (zu § 2 Abs. 1 erster Satz) 'Jagdbare Tiere' · Stand RIS Landesrecht konsolidiert Tirol, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Rehwild
Häufigste Schalenwildart in Mitteleuropa, Einzelgänger oder kleine Sprünge im Wald-Feld-Saum.