Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Die Verordnung spricht nur von 'Schneehuhn'; jagdbares Schneehuhn ist nach der Anlage TJG 2004 ausschliesslich das Alpenschneehuhn.

Quelle: , LGBl. Nr. 41/2004 idgF; § 2 Abs. 1, § 36, § 38a, § 52c, § 52d und Anlage (zu § 2 Abs. 1 erster Satz) 'Jagdbare Tiere' · Stand RIS Landesrecht konsolidiert Tirol, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Alpenschneehuhn

Hochalpine Hühnerart, in DACH praktisch nur in den Alpen, restriktive Bejagung.

Hinweis

Schonzeiten werden in Tirol durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand RIS Landesrecht konsolidiert Tirol, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.