Schonzeit · AT-7
Federwild Tirol
Schonzeit Alpenschneehuhn
In Tirol — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand RIS Landesrecht konsolidiert Tirol, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026), nach Tiroler Jagdgesetz 2004 (TJG 2004).
Schonzeit
01.01 bis 14.11
In dieser Zeit darf Alpenschneehuhn in Tirol nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Schneehuhn (alle) | 15.11 – 31.12 |
Die Verordnung spricht nur von 'Schneehuhn'; jagdbares Schneehuhn ist nach der Anlage TJG 2004 ausschliesslich das Alpenschneehuhn.
Quelle: Tiroler Jagdgesetz 2004 (TJG 2004), LGBl. Nr. 41/2004 idgF; § 2 Abs. 1, § 36, § 38a, § 52c, § 52d und Anlage (zu § 2 Abs. 1 erster Satz) 'Jagdbare Tiere' · Stand RIS Landesrecht konsolidiert Tirol, Fassung vom 24.08.2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Alpenschneehuhn
Hochalpine Hühnerart, in DACH praktisch nur in den Alpen, restriktive Bejagung.