Schonzeit · CH-TG
Niederwild Thurgau
Schonzeit Wildkaninchen
In Thurgau — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (konsolidierte Fassung 20250201, fedlex), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Schonzeit
01.01 bis 30.09
In dieser Zeit darf Wildkaninchen in Thurgau nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.10 – 31.12 |
Der kantonale Ganzjahresschutz gilt nur für den Feldhasen; für das Wildkaninchen bleibt die eidgenössische Jagdzeit 01.10.–31.12. massgebend. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. f: Schonzeit 1. Januar bis 30. September, eidg. Jagdzeit somit 1. Oktober bis 31. Dezember.
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz, insb. Abs. 1 und Abs. 3 Steinbock) · Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (konsolidierte Fassung 20250201, fedlex). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Wildkaninchen
Kleines, gesellig in Bauen lebendes Niederwild, lokal stark dezimierter Bestand.