Fristen nach Klasse

Für Schwarzwild in Thurgau gibt es keine über das Jahr zusammenhängende Schonzeit der ganzen Art — die Alters- und Geschlechtsklassen haben unterschiedliche Jagdzeiten. Maßgeblich ist die Tabelle unten.

Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont.

Die Jagdzeit endet mit dem letzten Februartag; im Schaltjahr also am 29.02. Ganzjährig geschützt sind nach JGRV § 14 Abs. 1 Ziff. 1 die von ihren Jungen begleiteten Muttertiere (führende Bachen). Nachtjagd auf Wildschwein ist nach JGRV § 26 zugelassen (im Wald gilt daneben JSV Art. 3ter), Kirrungen nur im Wald (JGRV § 25). JSG Art. 5 Abs. 1 lit. b nennt die Schonzeit 1. Februar bis 30. Juni; massg

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz, insb. Abs. 1 und Abs. 3 Steinbock) · Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (konsolidierte Fassung 20250201, fedlex). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Schwarzwild

Hochintelligentes, anpassungsfähiges Schalenwild mit stark wachsenden Beständen, ASP-Risiko-Art Nummer 1.

Hinweis

Schonzeiten werden in Thurgau durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (konsolidierte Fassung 20250201, fedlex) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.