Fristen nach Klasse

Für Rabenkrähe in Thurgau gibt es keine über das Jahr zusammenhängende Schonzeit der ganzen Art — die Alters- und Geschlechtsklassen haben unterschiedliche Jagdzeiten. Maßgeblich ist die Tabelle unten.

Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont.

Die Ausnahme ohne Schonzeit gilt kumulativ nur für Rabenkrähen, die in Schwärmen auftreten, UND nur auf schadengefährdeten landwirtschaftlichen Kulturen. Ausserhalb dieser Konstellation gilt die Schonzeit 16.02.–31.07. JSG Art. 5 Abs. 3 lit. b (ganzjährig), eingeschränkt durch JSV Art. 3bis Abs. 2 lit. c: Schonzeit 16. Februar bis 31. Juli, eidg. Jagdzeit somit 1. August bis 15. Februar; Ausnahme

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz, insb. Abs. 1 und Abs. 3 Steinbock) · Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (konsolidierte Fassung 20250201, fedlex). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rabenkrähe

Bejagbarer Rabenvogel, ganzjährige oder lange Jagdzeit in vielen BL.

Hinweis

Schonzeiten werden in Thurgau durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (konsolidierte Fassung 20250201, fedlex) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.