Schonzeit · CH-TG
Federwild Thurgau
Schonzeit Rabenkrähe
In Thurgau — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (konsolidierte Fassung 20250201, fedlex), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Fristen nach Klasse
Mindestens eine Klasse geschont
16.02 bis 31.07
In dieser Zeit hat mindestens eine Alters- oder Geschlechtsklasse von Rabenkrähe Schonzeit. Welche, sagt die Tabelle unten.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.08 – 15.02 |
| in Schwärmen auftretende Rabenkrähen auf schadengefährdeten | 01.01 – 31.12 |
Die Ausnahme ohne Schonzeit gilt kumulativ nur für Rabenkrähen, die in Schwärmen auftreten, UND nur auf schadengefährdeten landwirtschaftlichen Kulturen. Ausserhalb dieser Konstellation gilt die Schonzeit 16.02.–31.07. JSG Art. 5 Abs. 3 lit. b (ganzjährig), eingeschränkt durch JSV Art. 3bis Abs. 2 lit. c: Schonzeit 16. Februar bis 31. Juli, eidg. Jagdzeit somit 1. August bis 15. Februar; Ausnahme
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz, insb. Abs. 1 und Abs. 3 Steinbock) · Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (konsolidierte Fassung 20250201, fedlex). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Rabenkrähe
Bejagbarer Rabenvogel, ganzjährige oder lange Jagdzeit in vielen BL.