Deutliche Abweichung nach unten: bundesrechtlich ganzjaehrig bejagbar, im Tessin mangels Aufnahme in die abschliessende kantonale Artenliste nicht bejagbar. RESTUNSICHERHEIT wie beim Marderhund: eine ausdrueckliche kantonale Norm zu invasiven Neozoen wurde in LCC und Regolamento nicht gefunden; der Status leitet sich aus dem Fehlen in der abschliessenden Liste ab. Ein Eingreifen kaeme allenfalls u

Quelle: , SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinboecken und Woelfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Waschbär

Eingebürgerter Neozoon aus Nordamerika, in vielen BL ganzjährig bejagbar.

Hinweis

Schonzeiten werden in Tessin durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.