Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Steinmarder werden in Tessin jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: alle 2026-10-16–2026-11-30. Nur der Niederjagd zugewiesen (nicht der Hochjagd), daher keine Jagdzeit im September - im Unterschied zu Fuchs und Dachs. Nur an Dienstagen, Mittwochen, Donnerstagen, Samstagen und Sonntagen; Eroeffnungs- und Schlusstag zusaetzlich freigegeben. Keine Stueckzahlbegrenzung. Der Kanton verkuerzt die eidgenoessische Jagdzeit von rund fuenfeinhalb Monaten auf rund sechs Wochen. JSG Art. 5 Abs. 1 lit.

Quelle: , SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinboecken und Woelfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Steinmarder

Synanthroper Marder, lebt eng mit Mensch in Dörfern und Stadträndern.

Hinweis

Schonzeiten werden in Tessin durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.