Schonzeit · CH-TI
Raubwild Tessin
Schonzeit Steinmarder
In Tessin — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen), nach Bundesgesetz ueber die Jagd und den Schutz wildlebender Saeugetiere und Voegel (Jagdgesetz, JSG) vom 20. Juni 1986.
Jährlich neu festgelegt
Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: alle 2026-10-16–2026-11-30. Nur der Niederjagd zugewiesen (nicht der Hochjagd), daher keine Jagdzeit im September - im Unterschied zu Fuchs und Dachs. Nur an Dienstagen, Mittwochen, Donnerstagen, Samstagen und Sonntagen; Eroeffnungs- und Schlusstag zusaetzlich freigegeben. Keine Stueckzahlbegrenzung. Der Kanton verkuerzt die eidgenoessische Jagdzeit von rund fuenfeinhalb Monaten auf rund sechs Wochen. JSG Art. 5 Abs. 1 lit.
Quelle: Bundesgesetz ueber die Jagd und den Schutz wildlebender Saeugetiere und Voegel (Jagdgesetz, JSG) vom 20. Juni 1986, SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinboecken und Woelfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Steinmarder
Synanthroper Marder, lebt eng mit Mensch in Dörfern und Stadträndern.