Bundesrechtlich in JSG Art. 5 gelistet, im Tessin aber nicht in die kantonale Artenliste aufgenommen. Keine freilebenden Bestaende im Kanton. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. c: Damhirsch, Sikahirsch und Mufflon (ital. 'daino, cervo Sika e muflone') - Schonzeit 1. Februar bis 31. Juli; eidg. Jagdzeit somit 1. August bis 31. Januar.

Quelle: , SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinboecken und Woelfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Sikawild

Aus Asien stammende Hirschart, in DACH lokal eingebürgert.

Hinweis

Schonzeiten werden in Tessin durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.