Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Schwarzwild werden in Tessin jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: alle (Hochjagd) - 1. Abs 2026-09-05–2026-09-19; alle (Hochjagd) - 2. Abs 2026-09-23–2026-09-27. Keine Stueckzahlbegrenzung. Zwischen dem 20. und 22. September 2026 ruht die Jagd. Zusaetzlich kann das Ufficio della caccia e della pesca nach Art. 27 eine Sonderjagd bzw. Winterjagd auf Schwarzwild (caccia speciale/invernale al cinghiale) bewilligen; deren Zeitraum ist in der Verordnung NICHT datiert und wird fallweise festgelegt - Art. 35 cpv. 1 und Art. 38 cpv. 1 lit. c setzen fuer die Saison

Quelle: , SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinboecken und Woelfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Schwarzwild

Hochintelligentes, anpassungsfähiges Schalenwild mit stark wachsenden Beständen, ASP-Risiko-Art Nummer 1.

Hinweis

Schonzeiten werden in Tessin durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.