Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Schneehase werden in Tessin jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: alle 2026-10-16–2026-11-30. Nur an den zehn ausdruecklich genannten Tagen bejagbar: 16., 18. und 25. Oktober sowie 1., 7., 8., 15., 22., 29. und 30. November 2026 - NICHT durchgehend im Rahmenzeitraum. Hoechstens 1 Schneehase pro Jaeger (zusammen mit dem Feldhasen hoechstens 2 Hasen insgesamt). Anders als beim Feldhasen ist die Jagd am Schlusstag (30. November) erlaubt. Regolamento Art. 43 lit. b: hoechstens ein Hasenartiger

Quelle: , SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinboecken und Woelfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Schneehase

Hochgebirgs-Hase, in DACH nur in den Alpen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Tessin durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.