Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Rotwild werden in Tessin jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Hirsch mit mindestens 2 2026-09-05–2026-09-19; Kronenhirsch (Krone auf 2026-09-05–2026-09-09; Spiesser (fusone, Geweih 2026-09-05–2026-09-07; Spiesser (fusone, Geweih 2026-09-23–2026-09-24. Die Hochjagd auf Rotwild ist zweigeteilt: 5.-19. September und 23.-27. September 2026; dazwischen (20.-22. September) ruht sie. Wer ein nicht fuehrendes Tier erlegt, hat Anspruch auf einen dritten Hirsch mit mindestens 2 Enden (5.-19. September), ausgenommen den Kronenhirsch. Ein fuehrendes Tier darf nur erlegt werden, wenn zuvor im

Quelle: , SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinboecken und Woelfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rotwild

Größte in Mitteleuropa heimische Schalenwildart, lebt in Rudeln in größeren Wald- und Bergrevieren.

Hinweis

Schonzeiten werden in Tessin durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.