Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Rehwild werden in Tessin jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Bock ab 1,5 Jahren (Dire 2026-09-08–2026-09-08; Bock ab 1,5 Jahren (Zusa 2026-09-14–2026-09-14; Bock ab 1,5 Jahren (nur 2026-09-05–2026-09-17; Nicht fuehrende Geiss ab 2026-09-05–2026-09-17. Kitze (piccoli dell'anno) und fuehrende Geissen sind ganzjaehrig geschont. Hoechstens 2 Stueck pro Jaeger. Boecke und nicht fuehrende Geissen jeweils nur bis zum Erreichen der Quote des jaehrlichen Abschussplans (Art. 42 cpv. 1). Zusaetzlich kann das Ufficio della caccia e della pesca nach Art. 26 eine Spaetherbstjagd (caccia tardo

Quelle: , SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinboecken und Woelfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rehwild

Häufigste Schalenwildart in Mitteleuropa, Einzelgänger oder kleine Sprünge im Wald-Feld-Saum.

Hinweis

Schonzeiten werden in Tessin durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.