Schonzeit · CH-TI
Federwild Tessin
Schonzeit Rabenkrähe
In Tessin — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen), nach Bundesgesetz ueber die Jagd und den Schutz wildlebender Saeugetiere und Voegel (Jagdgesetz, JSG) vom 20. Juni 1986.
Jährlich neu festgelegt
Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: alle 2026-10-16–2026-11-30. Erhebliche Abweichung nach unten: bundesrechtlich ganzjaehrig bejagbar, im Tessin nur waehrend der Niederjagd (rund sechs Wochen) und nur an Dienstagen, Mittwochen, Donnerstagen, Samstagen und Sonntagen; Eroeffnungs- und Schlusstag zusaetzlich freigegeben. Das Tessin listet daneben separat die Nebelkraehe (cornacchia grigia, Corvus corone cornix) mit derselben Zeit. JSG Art. 5 Abs. 3 lit. b: 'Waeh
Quelle: Bundesgesetz ueber die Jagd und den Schutz wildlebender Saeugetiere und Voegel (Jagdgesetz, JSG) vom 20. Juni 1986, SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinboecken und Woelfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Rabenkrähe
Bejagbarer Rabenvogel, ganzjährige oder lange Jagdzeit in vielen BL.