Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Rabenkrähe werden in Tessin jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: alle 2026-10-16–2026-11-30. Erhebliche Abweichung nach unten: bundesrechtlich ganzjaehrig bejagbar, im Tessin nur waehrend der Niederjagd (rund sechs Wochen) und nur an Dienstagen, Mittwochen, Donnerstagen, Samstagen und Sonntagen; Eroeffnungs- und Schlusstag zusaetzlich freigegeben. Das Tessin listet daneben separat die Nebelkraehe (cornacchia grigia, Corvus corone cornix) mit derselben Zeit. JSG Art. 5 Abs. 3 lit. b: 'Waeh

Quelle: , SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinboecken und Woelfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rabenkrähe

Bejagbarer Rabenvogel, ganzjährige oder lange Jagdzeit in vielen BL.

Hinweis

Schonzeiten werden in Tessin durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.