Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Murmeltier werden in Tessin jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: alle 2026-09-09–2026-09-11. Extrem kurzes Fenster von nur drei Tagen innerhalb der Hochjagd; hoechstens 2 Murmeltiere pro Jaeger. Der Kanton verkuerzt die eidgenoessische Jagdzeit von sechs Wochen auf drei Tage. Daten gelten fuer die Saison 2026 und werden jaehrlich neu festgelegt. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. g: Murmeltier - Schonzeit 16. Oktober bis 31. August; eidg. Jagdzeit somit 1. September bis 15. Oktober.

Quelle: , SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinboecken und Woelfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Murmeltier

Hochalpines Nagetier, in DACH gejagt vor allem in Bayern, Österreich und der Schweiz.

Hinweis

Schonzeiten werden in Tessin durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.