Deutliche Abweichung nach unten: bundesrechtlich ganzjaehrig bejagbar, im Tessin mangels Aufnahme in die abschliessende kantonale Artenliste nicht bejagbar. RESTUNSICHERHEIT: Eine ausdrueckliche kantonale Regelung zu invasiven Neozoen wurde in LCC und Regolamento nicht gefunden (Suche nach procione, cane procione, nutria, visone, neozoi ergab keinen Treffer); der Status leitet sich daher aus dem F

Quelle: , SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinboecken und Woelfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Marderhund

Eingewanderter Neozoon aus Ostasien, ganzjährig bejagbar.

Hinweis

Schonzeiten werden in Tessin durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.