Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Krickente werden in Tessin jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: alle 2026-12-15–2027-01-31. Nur im Rahmen der Wasservogeljagd; ausgenommen Montage und Mittwoche sowie 25./26. Dezember, 1. und 6. Januar. Tageszeiten nach Art. 41 cpv. 1 lit. d: 07.00-11.00 und 15.30-17.30 Uhr. Keine Stueckzahlbegrenzung. Der Kanton verkuerzt die eidgenoessische Jagdzeit deutlich. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. o: Haubentaucher, Blaesshuhn, Kormoran und Wildenten - Schonzeit 1. Februar bis 31. August; eidg. Jagdzei

Quelle: , SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinboecken und Woelfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Krickente

Kleinste mitteleuropäische Wildente, sehr wendiger Flieger.

Hinweis

Schonzeiten werden in Tessin durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.