Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Feldhase werden in Tessin jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: alle 2026-10-16–2026-11-01. Nur an vier ausdruecklich genannten Tagen bejagbar: 16., 18. und 25. Oktober sowie 1. November 2026 - NICHT durchgehend im Rahmenzeitraum. Hoechstens 1 Feldhase pro Jaeger (zusammen mit dem Schneehasen hoechstens 2 Hasen insgesamt). Am Schlusstag der Niederjagd (30. November) ist die Feldhasenjagd ausdruecklich verboten. Regolamento Art. 43 lit. b: hoechstens ein Hasenartiger pro Tag; wer ein Birk

Quelle: , SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinboecken und Woelfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Feldhase

Niederwild der offenen Feldlandschaft, Bestände seit Jahrzehnten rückläufig.

Hinweis

Schonzeiten werden in Tessin durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.