Deutliche Abweichung nach unten: bundesrechtlich ganzjaehrig bejagbar, im Tessin per ausdruecklicher Gesetzesbestimmung ganzjaehrig geschont (gestuetzt auf JSG Art. 5 Abs. 4). Compliance-relevant: ein in anderen Kantonen zulaessiger Elsternabschuss ist im Tessin verboten. JSG Art. 5 Abs. 3 lit. b: 'Waehrend des ganzen Jahres koennen gejagt werden: [...] Rabenkraehe, Elster, Eichelhaeher und verwil

Quelle: , SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinboecken und Woelfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Elster

Bejagbarer Rabenvogel, je nach BL mit Jagdzeit oder ganzjährig geschont.

Hinweis

Schonzeiten werden in Tessin durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.