Anders als es die Aufgabenstellung fuer die Schweiz vermutet, IST Damwild bundesrechtlich in JSG Art. 5 gelistet; das Tessin hat es aber nicht in seine Artenliste aufgenommen. Es bestehen im Kanton keine freilebenden Bestaende. Ein Abschuss waere nur ueber Sonderbewilligung (LCC Art. 34, JSG Art. 12) denkbar. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. c: Damhirsch, Sikahirsch und Mufflon (ital. 'daino, cervo Sika e m

Quelle: , SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinboecken und Woelfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Damwild

Mittelgroßes Schalenwild mit Schaufelgeweih, ursprünglich Mittelmeer, in DACH überwiegend in Gehegen und einzelnen wildlebenden Populationen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Tessin durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.