Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Blässhuhn werden in Tessin jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: alle 2026-12-15–2027-01-31. Ausschliesslich im Rahmen der Wasservogeljagd (caccia acquatica). Ausgenommen sind Montage und Mittwoche sowie der 25./26. Dezember, 1. Januar und 6. Januar. Tageszeiten nach Art. 41 cpv. 1 lit. d: 07.00-11.00 und 15.30-17.30 Uhr. Der Kanton verkuerzt die eidgenoessische Jagdzeit erheblich (September bis Mitte Dezember faellt weg). Hinweis: Der Name ist im Auftrag mit Umlaut geschrieben (Blaesshuh

Quelle: , SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinboecken und Woelfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Blässhuhn

Wasservogel der Familie der Rallen, in einigen BL bejagbar.

Hinweis

Schonzeiten werden in Tessin durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.