Unterliegt nicht dem Jagdrecht

Auerhahn zählt in Tessin nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.

Das Auerhuhn (gallo cedrone, Tetrao urogallus) ist gesamtschweizerisch geschuetzt; es gibt keine Jagdzeit, weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene.

Quelle: , SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinboecken und Woelfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Auerhahn

Größte mitteleuropäische Raufußhuhnart, in DACH überwiegend streng geschützt.

Hinweis

Schonzeiten werden in Tessin durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.