Der Kanton Tessin nutzt JSG Art. 5 Abs. 4 (Recht der Kantone, die Liste der jagdbaren Arten einzuschraenken) und schont das Alpenschneehuhn ausdruecklich ganzjaehrig - strenger als das Bundesrecht. Die italienische JSG-Fassung nennt die Art 'pernice bianca', was die Zuordnung eindeutig macht. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. l: Birkhahn, Schneehuhn und Rebhuhn - Schonzeit 1. Dezember bis 15. Oktober; eidg.

Quelle: , SR 922.0, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinboecken und Woelfen) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Alpenschneehuhn

Hochalpine Hühnerart, in DACH praktisch nur in den Alpen, restriktive Bejagung.

Hinweis

Schonzeiten werden in Tessin durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (deutsche und italienische Fassung abgeglichen) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.